§1 Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Verwenders - nachstehend 'Anbieter' genannt - und ihren Kunden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Textform verbindlich.
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den Bereichen der Digitalisierung, Automatisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen, insbesondere Beratung, Konzeption sowie Einrichtungs- und Konfigurationsunterstützung für cloudbasierte Software (SaaS), ferner Schulungen, Coachings und Workshops. Der Anbieter setzt dabei ausschließlich diejenigen Maßnahmen um, die der Kunde nach vorheriger Beratung ausdrücklich beauftragt und anweist. Gegenstand des Vertrages ist das fachgerechte Tätigwerden des Anbieters (Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB), nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung eines abnahmefähigen Werks. Die Leistungen werden dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
Inhalt und Umfang der umzusetzenden Maßnahmen legt der Kunde fest; der Anbieter berät ihn hierzu fachkundig. Für die Zweckmäßigkeit und Eignung der vom Kunden gewünschten Maßnahmen zur Erreichung seiner Ziele ist der Kunde verantwortlich.
Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
Der Anbieter schuldet die vereinbarte Tätigkeit mit der Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
Sind zwischen Anbieter und Kunde feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nur möglich, wenn eine Absage seitens des Kunden mit einer Vorlauffrist von 24 Stunden erfolgt.
Nicht Vertragsgegenstand sind die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen bzw. beim Kunden eingerichtet wird. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt der Kunde die empfohlenen bzw. einzurichtenden externen Softwarelösungen selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten hiervon unabhängige Verträge ab. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters; bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
Ist im Angebot eine laufende technische Betreuung (Servicevertrag) vereinbart, erbringt der Anbieter Unterstützungs- und Pflegeleistungen im vereinbarten Umfang, insbesondere die Bearbeitung von kleineren Anpassungswünschen, Unterstützung im Störungsfall und laufende Systempflege der zuvor eingerichteten Lösung. Der Anbieter schuldet ein Tätigwerden im vereinbarten Zeit- und Leistungsumfang (z. B. Stundenkontingent, Reaktionszeiten gemäß Angebot), nicht eine bestimmte Verfügbarkeit oder Störungsfreiheit. .
§ 3 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail übersandten Angebotes in Textform.
Sofern der Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches der Kunde bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunden bindend. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.
§ 4 Vergütung
Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen. Das Recht, Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden zurückzuhalten, richtet sich nach § 7.
Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung für den jeweiligen Leistungs- bzw. Abrechnungszeitraum jeweils im Voraus berechnet (z. B. monatlich oder quartalsweise). Bei zeitlich abgegrenzten Einzelleistungen können eine Anzahlung bei Auftragsbeginn und Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Befindet sich der Kunde in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln, auch als strukturierte elektronische Rechnung (E-Rechnung). Einer gesonderten Zustimmung bedarf es hierfür nicht.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängen kann; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit zu verantworten.
Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat.
Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.
§ 8 Haftung, Verjährung
Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).
Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, aus der Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen.
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund (insbesondere Zahlungsverzug mit mindestens zwei fälligen Zahlungen), kann er die bis zum regulären Laufzeitende noch offene Vergütung als Schadensersatz verlangen. Er muss sich anrechnen lassen, was er infolge der vorzeitigen Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Der ersparte Betrag wird konkret berechnet; hilfsweise wird er mit 15 % der offenen Vergütung angesetzt. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Bei unbefristeten Verträgen gilt abweichend von Absatz 1: unbefristeten Verträgen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich in Textform gekündigt werden.
§ 10 Urheberrecht
Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft).
An Arbeitsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen einzeln beauftragter und vollständig vergüteter Leistungen individuell für den Kunden erstellt hat, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein dauerhaftes, einfaches (nicht ausschließliches) Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Mit Vertragsende erlöschen lediglich die Nutzungsrechte an allgemeinen Arbeitsmitteln, Vorlagen sowie an laufend bereitgestellten oder lizenzierten Bestandteilen des Anbieters; entsprechende Zugänge können entzogen werden.
§ 11 Unterlagen des Kunden
Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.
Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen.
Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
Die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien richten sich nach § 12 (Datenschutz) sowie dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage).
§ 12 Datenschutz
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, gilt der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage). Dieser geht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Die Verarbeitung beginnt nicht vor Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Ansprechpartner zu eigenen Zwecken (insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Rechnungsstellung), ist er insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Über diese Verarbeitung informiert der Anbieter in seinen Datenschutzhinweisen.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an den Anbieter verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Überlassung der dem Anbieter zugänglich gemachten personenbezogenen Daten berechtigt ist und die erforderlichen Rechtsgrundlagen bzw. Einwilligungen der betroffenen Personen vorliegen.
Bezieht der Kunde für die beauftragten Leistungen Software Dritter (SaaS) selbst (§ 2), ist er für den Abschluss etwa erforderlicher Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den jeweiligen Drittanbietern selbst verantwortlich.
§ 13 Vertraulichkeit, Äußerungen
Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der Partei bereits bekannt waren, von Dritten rechtmäßig erlangt oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Pflicht offenzulegen sind. Die Verschwiegenheitspflicht gilt für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
Sofern der Kunde an Besprechungen (online / offline) oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 14 Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
Die Übermittlung von Rechnungen richtet sich nach § 5.
§ 15 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist deutsch.
Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand: 20.07.2026 © - Vervielfältigung verboten