Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Personalvermittlung
Stand 01.01.2025
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der pycruit GmbH, Hollstraße 23, 12489 Berlin (nachfolgend „pycruit“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, pycruit stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen pycruit und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung von pycruit maßgebend. Begriffe wie „Bewerber“ oder „Kandidat“ in der männlichen Form dienen der besseren Lesbarkeit und schließen die weibliche oder diverse Form ausdrücklich mit ein.
§ 2 Vertragsschluss und Durchführung
pycruit vermittelt Personal und berät seine Kunden bei der Suche und Auswahl geeigneter Kandidaten mit Fokus auf den Bereich der Fach- und Führungskräfte. Die Parteien vereinbaren gegebenenfalls einzelvertraglich bzw. schriftlich oder in Textform die Details im Hinblick auf die Vermittlungs- bzw. Beratungsleistung von pycruit, Honorar und sonstiger relevanter Kriterien. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden. Ferner verpflichtet dieser sich, pycruit unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn zwischen ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem von pycruit vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Der Kunde wird pycruit über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung schriftlich oder per E-Mail in Textform Auskunft erteilen.
§ 3 Honorar
Wurde zwischen dem Kunden und pycruit keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Kunde bzw. einem mit diesem im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen mit einem von pycruit vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Beschäftigungsverhältnis (z.B. auf freiberuflicher Basis), hat pycruit gegenüber dem Kunden Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorars. Die konkrete Höhe des Honorars wird dem Kunden im Vorfeld, das heißt im Zuge der Kandidatenpräsentation mitgeteilt und orientiert sich in der Regel prozentual am Bruttojahresgehaltes des betreffenden Kandidaten. Wird dem Kunden kein konkreter Prozentsatz oder anderer Preis vorab mitgeteilt, beträgt das Honorar 25% des im Vertrag mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts. Das jährliche Bruttogehalt ergibt sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bestandteile, sowie sämtliche geldwerte Vorteile. Bemessungsgrundlage ist das zu erwartende Bruttojahresgehalt innerhalb der ersten 12 Monate bei 100%iger Zielerreichung des Kandidaten. Weigert sich der Kunde auf Verlangen von pycruit das Bruttojahresgehalt des eingestellten Kandidaten mitzuteilen, ist pycruit berechtigt, das Honorar auf Grundlage eines für die Qualifikation des betreffenden Präsentierten Kandidaten marktüblichen Bruttojahresgehaltes zu berechnen und den Provisionsanspruch in entsprechender Höhe gegen den Kunden geltend zu machen. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt anhand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung des Kandidaten.
Hat sich ein durch pycruit vorgeschlagener Kandidat bereits vorher und unabhängig von pycruit beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich nach Offenlegung des übermittelten Kandidatenprofils schriftlich oder in Textform gegenüber pycruit anzuzeigen und gegebenenfalls nachzuweisen. Andernfalls steht pycruit im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und diesem Kandidaten ein Honoraranspruch gemäß § 3 dieser AGB zu.
Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann,
1) wenn ein von pycruit initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche pycruit keinen Auftrag hatte, eingestellt wird. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob pycruit eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Kunden vorlag.
2) wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten, nachdem pycruit ihn dem Kunden vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt oder es auf Veranlassung des Kunden zu einem Beschäftigungsverhältnis bei einer Drittfirma kommt.
3) wenn der Kunde einen Kandidaten zunächst ablehnt oder der Kandidat sich gegen den Vertragsschluss mit dem Kunden entscheidet, dann aber innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation dennoch ein Vertrag zwischen Kunde und dem Kandidaten zustande kommt.
§ 4 Fälligkeit
Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Ersatzbemühungen
Kündigt ein von pycruit für eine Festeinstellung beim Kunden vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat oder kündigt der Kunde einem solchen Kandidaten innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsantritt, wird pycruit sich bemühen, einen Ersatz für die betreffende Position des Kunden zu finden. Eine Gewähr für die erfolgreiche Vermittlung eines Ersatzkandidaten kann pycruit jedoch nicht geben. pycruit verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis nicht antreten sollte. Diese Ersatzbemühungen werden von pycruit für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Kündigung vorgenommen oder bis pycruit dem Kunden mindestens drei Kandidatenprofile präsentiert hat. Die Rückerstattung der Vermittlungsprovision wird grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Datenschutz, Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegeneinander zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden vertraulichen Informationen. Vertraulich sind alle Informationen, die schriftlich zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden und dabei als vertraulich gekennzeichnet wurden. Der Kunde verpflichtet sich, von pycruit übergebenen Bewerberdaten und -Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens zu vernichten bzw. zu löschen. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen und Informationen eines Bewerbers, mit dem der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat.
§ 7 Haftung
pycruit schließt jede Haftung für Schäden des Kunden aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens pycruit oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens pycruit oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. pycruit übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen, die dem Kunden gemäß Ziffer 2 obliegt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen pycruit und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Erfüllung ergeben, ist Berlin. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.