Interviews transkribieren und auswerten: was KI beim Kandidatengutachten darf
Unsere Kunden brauchen für die Auswertung eines Interviews von Hand 20 bis 30 Minuten, manchmal eine Dreiviertelstunde. Mit Transkript und gut eingestellter KI liegt sie in zwei bis drei Minuten vor. Die Bewertung des Kandidaten gehört aber in Menschenhand.
Zwei Dinge, die man trennen sollte
Die Auswertung des Gesprächs: Was hat der Kandidat zu seinen Stationen gesagt, zu den Anforderungen, zu Gehalt und Wechselmotivation? Das kann die KI sehr gut. Ist sie auf Ihre Anforderungen und Ihre Vorlage eingestellt, steht das Profil inklusive Layout in wenigen Minuten. Sie lesen nur noch prüfend drüber. Bei zehn Interviews pro Woche kommen da schnell mehrere Stunden zusammen.
Die Bewertung: Passt der Kandidat? Würden Sie ihn dem Kunden empfehlen? Die Entscheidung muss beim Menschen liegen. Ein Gutachten, in dem die KI die Empfehlung schon vorwegnimmt, sehen wir sehr kritisch. Bis zur Entscheidung ist sie aber ein sehr wertvolles Werkzeug. Sie bereitet die relevanten Informationen auf, gleicht sie mit den Anforderungen und Ihrer Datenbank ab und weist auf Lücken hin. So entscheiden Sie deutlich schneller.
Wo es heikel wird
Der Kandidat muss zustimmen
Ohne Zustimmung dürfen Sie das Interview nicht aufnehmen (§ 201 StGB). Sagen Sie dem Kandidaten außerdem, dass KI das Gespräch verarbeitet. Holen Sie dafür sein Einverständnis ein. Im Bewerbungsprozess fühlen sich Kandidaten schnell unter Druck. Machen Sie deshalb klar, dass ein Nein keine Nachteile hat.
Die KI-Verordnung
Die KI-Verordnung nennt KI-Systeme, die Bewerbungen sichten oder filtern oder Bewerber bewerten, ausdrücklich als Hochrisiko-Systeme (Anhang III Nr. 4 Buchstabe a). Für sie gelten strenge Pflichten, nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027.
Das kann auch ChatGPT betreffen. Wer ein allgemeines KI-Tool gezielt zur Bewertung von Bewerbern einsetzt, kann nach Art. 25 selbst als Anbieter eines Hochrisiko-Systems gelten. Wo genau die Grenze zwischen Aufbereiten und Bewerten liegt, ist noch nicht abschließend geklärt. Wichtig zu wissen: Dass am Ende ein Mensch entscheidet, nimmt ein System nicht aus der Verordnung heraus. Bei Hochrisiko-Systemen ist menschliche Aufsicht ohnehin Pflicht (Art. 14).
Ein Mensch entscheidet
Entscheidungen mit erheblicher Wirkung für eine Person dürfen nach Art. 22 DSGVO nicht ausschließlich automatisiert fallen. Eine Absage gehört dazu.
Wie wir das sehen: Die KI bereitet auf und beschleunigt die Entscheidung. Die Entscheidung selbst und die Empfehlung an den Kunden kommen vom Recruiter. Wer Kandidaten automatisch mit der Datenbank abgleichen lässt, sollte das Setup vorher rechtlich prüfen lassen. Und bei der Toolwahl gilt: Wir sind keine Tool-Polizei. Wir zeigen, wo die Risiken liegen. Entscheiden muss am Ende jeder Kunde selbst.
Das ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026So wenig Daten wie möglich
Ein Trick, den wir Kunden immer mitgeben: Arbeiten Sie im Tool mit der Kandidatennummer aus Ihrer Datenbank statt mit Namen und Kontaktdaten. Zuordnen können Sie später über die Nummer. Personenbezogen bleiben die Daten rechtlich trotzdem, aber im KI-Tool landet deutlich weniger.
Wenn nicht aufgezeichnet werden darf
Das kommt vor und ist völlig nachvollziehbar. Manche Kandidaten wollen es nicht. Bei Projekten mit Sicherheitsüberprüfung, etwa im Verteidigungsbereich, lehnt es oft schon der Kunde ab.
Zeit sparen können Sie trotzdem. Sprechen Sie Ihre Eindrücke direkt nach dem Gespräch per Diktierfunktion ein und lassen Sie die KI daraus die Auswertung aufbereiten. Das ist immer noch deutlich schneller als alles von Hand zu tippen.
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Fragen zu Interview und Gutachten
Ist ChatGPT damit ein Hochrisiko-System?
Nicht automatisch. Es kommt darauf an, wofür Sie es einsetzen. Schlägt die KI eine Auswahl vor oder bewertet sie Bewerber, wird es kritisch. Fasst sie nur zusammen und Sie bewerten, ist das Risiko deutlich geringer.
Muss unser Betriebsrat mitreden?
Wenn Sie einen haben, sprechen Sie früh mit ihm. Tools, die Gespräche aufzeichnen und auswerten, können seine Mitbestimmungsrechte berühren.
Wie lange dürfen wir Aufnahme und Transkript behalten?
Die Audiodatei löschen Sie am besten, sobald die Auswertung fertig ist. Für das Transkript gelten die Löschfristen, die Sie für Bewerberdaten festgelegt haben.
Auswertungen in Minuten, mit klaren Regeln
Wir richten den Ablauf vom Interview bis zur fertigen Auswertung in Ihrem Layout ein und zeigen Ihnen, wo die rechtlichen Risiken liegen. Im Erstgespräch schauen wir, wie viele Gespräche Sie im Monat führen und was sich lohnt.
freut sich auf Ihre Anfrage